Unterricht
Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport
Jeder muss den Gegenstand besuchen
Der Bedeutung von Bewegung für die Entwicklung junger Menschen in körperlicher, kognitiver, emotionaler und sozialer Hinsicht wird Rechnung getragen durch die Führung des Pflichtgegenstandes "Bewegung und Sport" in allen Schularten (außer in der Berufsschule im dualen Ausbildungssystem). Die Anzahl der wöchentlichen Stunden für Bewegung und Sport ist unterschiedlich und in den Stundentafeln festgelegt.
Volksschule: In der österreichischen Grundschule gilt das Klassenlehrerprinzip. Dies bedeutet, dass "Bewegung und Sport" für die ganze Klasse (Buben und Mädchen gemeinsam) vom Grundschullehrer oder von der Grundschullehrerin unterrichtet wird. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die im Lehrplan vorgesehene Bewegungszeit flexibel zu gestalten, geleitet von der Zielvorstellung, für die Kinder ein tägliches Bewegungsangebot zu setzen. Der Gegenstand wird benotet, in den ersten Klassen besteht die Möglichkeit der (zusätzlichen) verbalen Beurteilung.
Sekundarstufe I und II: Ab der 5. Schulstufe wird "Bewegung und Sport" von Fachlehrerinnen (für Mädchen) und Fachlehrern (für Knaben) grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt erteilt. Diese können aber auch gemeinsames Sporttreiben von Mädchen und Knaben in geeigneten Unterrichtssituationen gestalten (siehe Kapitel Koedukation). Der Unterricht kann auch klassenübergreifen und - wenn es sinnvoll erscheint - schulstufenübergreifend geführt werden; es besteht weiters die Möglichkeit, Schwerpunkte einzurichten und Schülerinnen und Schüler über das Schuljahr verteilt eine Auswahl treffen zu lassen. Der Gegenstand wird benotet.
In einigen Schulformen (etwa in internatsmäßigen Berufsschulen) wird "Bewegung und Sport" als Freigegenstand angeboten. Kommt ein Kurs zustande, müssen die Schülerinnen und Schüler, die sich gemeldet haben, den Gegenstand besuchen und werden benotet.
Viele können zusätzlich Sport treiben
Neben dem Pflichtgegenstand "Bewegung und Sport" können von den Schulen Unverbindliche Übungen "Bewegung und Sport" angeboten werden, die der Vertiefung, Ergänzung oder Erweiterung der Lerninhalte des Pflichtgegenstandes dienen. Vielfältige Inhalte (von Ballspielen über Jazzdance bis Klettern oder Rudern) werden angeboten:
Eine Erhebung zur Vielfalt von Unverbindlichen Übungen im Gegenstand Bewegung und Sport hat ergeben, dass
- 138.514 Kinder und Jugendliche insgesamt, davon 58.858 Schülerinnen (42,5 %) und 79.656 Schüler (57,5 %) unverbindliche Übungen "Bewegung und Sport" besuchen.
- 64 % der durchgeführten unverbindlichen Übungen "Bewegung und Sport" werden mit Mädchen und Burschen (also koedukativ) durchgeführt.
- Rund 44 % der österreichischen Schulen bieten eine oder mehrere unverbindliche Übungen "Bewegung und Sport" an, die im Allgemeinen klassenübergreifend (aus 5 Klassen) durchgeführt werden.
- Für 53.000 Schülerinnen und Schüler wird die (vorrangige) Zielsetzung "Erweiterung des Sportangebotes" angegeben, was einen Anteil von 45 % bedeutet.
- Etwa 20.000 Schülerinnen und Schüler (17 %) werden in unverbindlichen Übungen, die eine "Ergänzung (zum Pflichtgegenstand)" geben sollen, betreut.
- Rund 23.000 weitere Schülerinnen und Schüler werden mit der "Vorbereitung auf Schulwettkämpfe" (weitere 20 %) erfasst.
Unter Berücksichtigung weiterer Zusammenhänge ist es zumindest die Hälfte aller österreichischen Schülerinnen und Schüler, die unverbindliche Übungen "Bewegung und Sport" (vorwiegend mit Schwerpunktsetzung auf Fußball, Volleyball und Basketball) mit der (vorrangigen) Zielsetzung "Vorbereitung auf Schulwettkämpfe" besuchen.
Seit dem Schuljahr 1994/95 sind die Schulen aufgefordert, vorrangig eine Unverbindliche Übung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit motorischen Defiziten einzurichten. Die Anmeldung zu einer Unverbindlichen Übung ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich für den Kurs melden, müssen teilnehmen, werden aber nicht benotet.
Berufsbezogene Ausbildung
Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik: Neben dem Pflichtgegenstand "Bewegung und Sport" kommt dem weiteren Pflichtgegenstand "Bewegungserziehung", da der berufsspezifischen Ausbildung (Vermittlung fachdidaktischer Grundlagen für die Gestaltung von Bewegungseinheiten mit Kindern) dient, eine besondere Bedeutung zu.
Durch die Neuordnung der abschließenden Prüfungen (Reife- und Diplomprüfungen) in den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 15. Februar 2000, BGBl. II Nr. 58/2000) wurde die Möglichkeit geschaffen, das Fach "Bewegung und Sport" als Teil der mündlichen Reifeprüfung zu wählen (alleine oder in Verbindung mit "Rhythmisch-musikalischer Erziehung"). Diese Prüfung umfasst eine vom Kandidaten im Einvernehmen mit dem Prüfer gewählte fachspezifische Themenstellung, deren Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes, sowie zwei Aufgaben aus dem gesamten Prüfungsgebiet.
Ebenso können bei der Abfassung einer Diplomarbeit in den Fächern Didaktik oder Pädagogik Inhalte aus dem Bereich "Bewegung und Sport" im fächerübergreifenden Verfahren mit einfließen.
"Österreichische Bundessportakademien": Die Bundessportakademien gehen aus den Bundesanstalten für Leibeserziehung hervor. Die Ausbildung zum "Staatlich geprüften Sportlehrer" ist derzeit ausschließlich an der Bundesanstalt für Leibeserziehung (Bundessportakademie) Wien nach erfolgreichen Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und mit Vollendung des 16. Lebensjahres im Jahr des Eintritts möglich. Die Aufnahme verlangt die erfolgreiche Absolvierung der praktischen Eignungsprüfung und einer sportärztliche Untersuchung im Rahmen der Eignungsprüfung.
Die Ausbildungsdauer beträgt 6 Semester: Im 1. und 2. Semester wird eine allgemeine Grundlage und breite Basis in den einzelnen Gegenständen vermittelt. Im 3. und 4. Semester hat sich der Schüler für mindestens ein Spezialfach zu entscheiden. Voraussetzung für die Wahl des Spezialfaches ist überdurchschnittliches Können in dieser Sportart.
Als Spezialfach können fast alle von der Bundessportorganisation (BSO) anerkannten Sportarten gewählt werden. Außerdem gibt es die Spezialfächer "Behindertensport", "Allgemeine Gymnastik für den Fitness-Bereich" und "Bewegungsserziehung an Schulen".
Die Abschlussprüfung umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung in "Allgemeine Körperausbildung" und in jedem Spezialfach. Sie wird vor einer vom Bundesministerium eingesetzten Prüfungskommission abgelegt. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Abschlusszeugnis und ein Diplom und nur sie sind zur Führung des Titels "Staatliche geprüfter Sportlehrer" berechtigt.
Theoriegegenstand an Schwerpunktschulen
Das Theoriefach "Sportkunde" ist typenbildender Pflichtgegenstand und verbindlicher Teil der Reifeprüfung an allgemein bildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (in der Sekundarstufe II) und an Oberstufenrealgymnasien für Leistungssportler.
Ziel dieses theoriegeleiteten Gegenstandes ist es, ein vertieftes und kritisches Verständnis des kulturellen Phänomens Sport zu entwickeln (Schülerorientierung und Wissenschaftsorientierung). Die Schülerinnen und Schüler sollen sportwissenschaftliche Erkenntnisse in exemplarischer Form erwerben und diese auch in der Sportpraxis anwenden können.
Besondere Kennzeichen von Sportkunde sind der themenzentrierte Aufbau der Lernziele, die Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und fächerübergreifende Unterrichtsformen. Bei der Reifeprüfung kann zwischen den Varianten Fachbereichsarbeit als Vorprüfung (Hausarbeit zu einer Themenstellung aus dem Stoffbereich eines oder zweier Unterrichtsgegenstände), einer schriftlichen Klausurprüfung und/oder einer mündlichen Prüfung gewählt werden.
Zur Erweiterung und Vertiefung des Pflichtgegenstandes Sportkunde kann auch zusätzlich ein Wahlpflichtgegenstand "Sportkunde" angeboten werden, der vor allem elementare wissenschaftliche Arbeitsweisen miteinbeziehen soll (z.B. Befragungen, Experimente, gezielte Beobachtungen, Lösungsstrategien).
Theoriegegenstand an allen Schulen ist möglich
Mit der Einführung eines Schulversuchs in Form des (Theorie)-Wahlpflichtgegenstandes "Theorie des Sports und der Bewegungskultur" wird auch sport- und gesundheitsinteressierten Schülerinnen und Schülern der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen die Möglichkeit eröffnet, sich kritisch mit den vielfältigen Aspekten des kulturellen Phänomens Sport auseinander zu setzen. Zusammen mit einem andern Trägerfach (z.B. mit den Gegenständen Biologie, Philosophie, Physik u.a.) kann dieses Wahlpflichtfach auch zur Reifeprüfung gewählt werden.
Die Bildungs- und Lehraufgabe dieses neuen Faches ist es, Schülerinnen und Schüler Phänomene der menschlichen Bewegung erfassen, deuten und erleben zu lassen. Dies soll im Spannungsfeld der kulturellen und sozialen Bedeutung von Bewegung einerseits sowie ihrer biologisch-anthropologischen Bedeutung andererseits geschehen. Ebenso sollen grundlegende Verhaltensweisen in ethischer, ökologischer, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht angebahnt werden. Die Lerninhalte geben unter anderem Einblicke in die wichtigsten Teilgebiete der Sportwissenschaften. Problemorientierte, fächerübergreifende Methoden und Vorgangsweisen, sowie Vorformen des wissenschaftlichen Arbeitens auch eng verbunden mit Bewegungshandlungen, sollen dabei gleichzeitig den Theorie-Praxisbezug verdeutlichen.