Lehrerausbildung
Die Lehrerausbildung neu ab 2014
Aufnahmeverfahren
Alle, die den Lehrberuf ergreifen wollen, müssen ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren durchlaufen.
Primarstufe/Volksschule
Alle Lehrer müssen künftig einen Bachelor- und einen Masterabschluss haben. Lehrer für 6- bis 10-Jährige, also Volksschullehrer, erwerben den Bachelor in vier Jahren an einer Pädagogischen Hochschule (PH). Pflicht zur Kooperation mit Unis gibt es nicht. Will allerdings eine Uni Volksschullehrer ausbilden, muss sie dafür mit einer PH zusammenarbeiten. Die längere Ausbildung für Volksschullehrer erklärt sich durch die höheren Anforderungen bei Sprach- und Frühförderung.
Induktionsphase
Die Induktionsphase ist das erste Berufsjahr und wird von einem Mentor begleitet. Die Induktionsphase kann nach dem Bachelor und neben der Inskription zum Master oder nach Abschluss des Masters stattfinden. Eine Anstellung ist aber erst nach Abschluss des Masters möglich.
Sekundarstufe/Neue Mittelschule, AHS, BMS, BHS
Künftig müssen alle Lehrer, die Schüler zwischen 10 und 19 Jahren unterrichten wollen, eine Ausbildung zum Sekundarlehrer machen. Den vierjährigen Bachelor können Unis beziehungsweise PH alleine oder gemeinsam anbieten. Der Master dauert eineinhalb Jahre und muss teilweise oder zur Gänze an einer Universität abgeschlossen werden. In der Neuen Mittelschule ist ein Einsatz der Junglehrer schon mit dem Bachelortitel vorstellbar, für eine Fixanstellung braucht es den Master.
Sonderschule
Eine separate Ausbildung für Sonderschullehrer ist künftig nicht mehr vorgesehen. Stattdessen muss man sich zunächst für die entsprechende Altersgruppe entscheiden, die man unterrichten will. Dann spezialisiert man sich während der Ausbildung zum Primar- oder Sekundarlehrer auf den Schwerpunkt inklusive Pädagogik und vertieft diesen im Masterstudium.
Berufsbildung
Wer praktische Fächer oder Berufsbildung an einer BMHS unterrichten will, muss sich dafür wie bisher berufsbegleitend an einer PH ausbilden lassen - allerdings bekommt man beim Berufseinstieg einen Mentor zur Seite gestellt. Ein dreijähriger Bachelor in "Berufsbildung" wird Pflicht, wobei maximal der Lernumfang von zwei Jahren durch einschlägige Berufsausbildung und -praxis anerkannt wird. Dazu kann ein einjähriges Masterstudium kommen.
LehrerInnenausbildung
Lehrerinnen und Lehrer des Gegenstandes "Bewegung und Sport" haben auf Grund ihrer Ausbildung und Berufspraxis einen hohen Qualitätsanspruch.
Kompetenz
Lehrerinnen und Lehrer sind kompetent...
- Theorie und Praxis des motorischen Lernens sowie für sportlich aktive und sinnvolle Lebensplanung und -gestaltung zu vermitteln
- in der situationsgerechten, bedarfsorientierten und didaktisch-methodisch richtigen Vermittlung des Lehrstoffes
- im Fachwissen, in Fragen zur Sicherheit und Gesundheit
- im sozialen Umgang mit ihren Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen
- im Beobachten und Abschätzen von physischen, psychischen und sozialen Befindlichkeiten und Auffälligkeiten
- in der Planung und Organisation von sportlichen Projekten und Schulveranstaltungen
Ziel
Ziel der Lehrerinnen und Lehrer des Gegenstandes "Bewegung und Sport" ist ...
- Schülerinnen und Schülern eine profunde Schulung, eine altersadäquate Entwicklung und pädagogische Förderung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten zu gewährleisten
- die Eltern bei der Förderung der Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen und etwaige Fehlentwicklungen aufzuzeigen
- am Schulstandort gemeinsam mit den Schulpartnern das Schulprofil mitzugestalten
- das österreichische Schulwesen insbesondere den Bereich der Bewegungserziehung durch Maßnahmen der Qualitätssicherung weiterzuentwickeln
- der Wirtschaft Kooperationen zu ermöglichen, sportliche Trends zu beobachten und sich mit notwendigen Folgerungen auseinanderzusetzen
- der Gesellschaft die sportlichen Traditionen Österreichs zu bewahren und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern
- die Natur den Schülerinnen und Schülern näher zu bringen und Bewegungserlebnisse zu ermöglichen.
Volksschule
Voraussetzung für die Ausbildung sind die Reifeprüfung einer höheren Schule und die erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung, in der die musische und körperliche Eignung für den Beruf als Volksschullehrerin und Volksschullehrer nachzuweisen ist.
Die Ausbildung ist auf die künftige Tätigkeit der Studierenden als Volksschullehrerinnen und -lehrer ausgerichtet. Daher nehmen Didaktik und Methodik bei den Ausbildungsgängen eine zentrale Stellung ein. Der Bereich der Bewegungserziehung ist in diesem Studiengang eingeschlossen und hat in enger Verflechtung praktische, theoretische und methodische Anteile. Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer sind aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt, Bewegung und Sport zu unterrichten.
Der Studiengang bietet auch die Möglichkeit einer Spezialisierung und Vertiefung, sodass diese LehrerInnen als Schwerpunktlehrerinnen und Schwerpunktlehrer für Bewegung und Sport eingesetzt werden können.
Hauptschule
Die Studierenden haben im Rahmen für das Lehramt an Neuen Mittelschulen (Hauptschulen) aus den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik ein erstes Wahlpflichtfach und aus den übrigen Pflichtgegenständen der Neuen Mittelschule (Hauptschule) ein zweites Wahlpflichtfach sowie ein Schwerpunktfach aus den Humanwissenschaften zu wählen.
Die Ausbildung für das Lehramt in Bewegung und Sport umfasst praktische Übungen, Vorlesungen und Seminare sowie die praktisch-methodische Arbeit in der Bewegungserziehung für die Sekundarstufe I (5.- 8. Schulstufe) und die Polytechnische Schule (9.Schulstufe). Für die bereits im Schuldienst stehenden Volks-und Hauptschullehrerinnen und -lehrer werden Studienveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen eingerichtet, die auf Lehramtsprüfungen für die Hauptschule bzw. Sonderschule bzw. für die Polytechnische Schule vorbereiten. Diese Ausbildungsgänge sind auf Blockseminare, die sich über den Zeitraum von ungefähr zwei Jahren erstrecken, ausgerichtet.
An den Pädagogischen Hochschulen, gibt es für Lehrerinnen und Lehrer an hauswirtschaftlichen Schulen und für Berufsschullehrerinnen und -lehrer die Möglichkeit einer Erweiterungsprüfung für Bewegungserziehung an Berufsschulen.
Allgemein bildende und berufsbildende (höhere) Schulen
An den Instituten für Sportwissenschaften der Universitäten Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien wird die Studienrichtung "Bewegung und Sport" ("Bewegungserziehung", Diplomprüfung und Lehramt an höheren Schulen) angeboten.
Vor der Inskription haben sich die Studierenden einer Ergänzungsprüfung zu unterziehen.
Dieser Studienzweig kann nur in Verbindung mit einem zweiten Unterrichtsfach gewählt werden.
Kindergarten und Sozialberufe
Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen, Horterzieher und Sozialpädagogen umfasst fünf Jahre, kann an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (bzw. Sozialpädagogik) ab der 9. Schulstufe begonnen werden und schließt mit der Reife- und Diplomprüfung ab.
Die Berechtigung zu diesen Ausbildungswegen wird durch eine umfangreiche Eignungsprüfung, in welcher auch der Nachweis der körperlichen Eignung und Belastbarkeit erbracht werden muss, erworben.
Die Bewegungserziehung hat das Ziel, zusätzlich zu den Lehr- und Bildungsaufgaben von Bewegung und Sport in der Sekundarstufe II jene Kenntnisse und Fertigkeiten, welche für die Berufsausübung im Kindergarten, im Hort und im Berufsfeld der Sozialerziehung notwendig sind, zu vermitteln. Dies bedeutet, dass in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer didaktisch-methodisch transparenten Form angeboten wird. Ab dem dritten Ausbildungsjahr werden die Lerninhalte in verstärktem Maße auf die Erfordernisse im künftigen Beruf ausgerichtet und die entsprechenden fachdidaktischen Grundlagen erarbeitet sowie in der Kindergarten-, Heim- und Hortpraxis erprobt.
Sportberufe, Sportvereinstätigkeit
Für alle Bildungsgänge ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Die jeweilige Qualifikation wird durch eine kommissionelle Abschlussprüfung erworben.
Für Studierende der Institute für Sportwissenschaften besteht die Möglichkeit, sich absolvierte Ausbildungsteile anrechnen zu lassen oder in Prüfungslehrgänge (Schneesport, auch für Leistungssportler) direkt einzusteigen.
An den Bundessportakademien (früher: Bundesanstalten für Leibeserziehung) erfolgen Ausbildungen für von der Österreichischen Bundes-Sportorganisation anerkannte Fachverbände und Dachverbände (Instruktoren sowie Trainer und Sportlehrer).
Weitere Ausbildungsbereiche bestehen für Schule, Gendarmerie, Polizei, Justiz und Zollwache sowie für freie Sportberufe.
Ziel der Sportlehrerausbildung ist es, hochqualifizierte Lehrerinnen und Lehrer für Sportunterricht auszubilden. Der Lehrplan sieht neben einer allgemeinsportlichen Grundausbildung eine Vertiefung in mindestens einer Sportart (Spezialfach) vor: anerkannte Sportarten, aber auch "Behindertensport", "Fitness" und "Bewegung und Sport an Schulen" können gewählt werden. Mit dem Abschluss des Spezialfachs "Bewegung und Sport an Schulen" eröffnet sich die Möglichkeit im Pflichtschulbereich das Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" zu unterreichten.
Die Gesamtausbildung dauert sechs Semester und ist nur an der Bundessportakademie Wien eingerichtet.
Die Lehrgänge der Instruktorenausbildung sind ein- bis zweisemestrig und werden in Kooperation mit den jeweiligen Fachverbänden (bzw. auch Dachverbänden) durchgeführt.
Die Trainerausbildung hat den Abschluss einer Instruktorenausbildung zur Voraussetzung und dauert drei Semester. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachverband.
Die Diplomtrainerausbildung (ein weiteres Semester) stellt die höchste Ausbildungsstufe dar und baut auf die abgeschlossene Trainerausbildung auf.
Die Ausbildung zum Tennislehrer sieht drei Semester vor und schließt einen Praxisnachweis mit ein. Die Ausbildungsdauer für Reitlehrer beträgt vier Semester und ein Praxisnachweis ist ebenfalls erforderlich. Die Qualifikationen stehen in Übereinstimmung mit dem internationalen Fachverband. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung wird die Berechtigung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Tennislehrer" bzw. "Staatlich geprüfter Reitlehrer" ausgesprochen.
Lehrgänge zur Ausbildung von Schneesportlehrern (Ski- bzw. Snowboardlehrer, Ski- bzw. Snowboardführer) sind zweisemestrig und Kandidaten haben zumindest sechs Monate Praxis nachzuweisen. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung wird die Berechtigung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter (Diplom-)Skilehrer" bzw. "Staatlich geprüfter (Diplom-)Snowboardlehrer" ausgesprochen. Die Ausbildung erfolgt an der Bundessportakademie Innsbruck.