Sportstätten

Sportstätten und Sportgeräte im Schulbereich

Als im Jahre 1966 das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau daranging, einen für ganz Österreich gültigen Sportstättenplan zu erstellen und hierfür eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Turnhallen, Freianlagen und Schwimmbäder durchführte, ahnte noch niemand, welche Entwicklung diese Maßnahme im Sportstättenbau in Gang setzen würde.

Diese Entwicklung hatte vor allem auch auf den Unterricht für Bewegung und Sport in den Schulen große Auswirkungen: Damals wiesen 1419 von insgesamt 3890 Gemeinden in Österreich überhaupt keine Freianlagen auf, das heißt, dass etwa ein Drittel aller österreichischen Volksschulen nicht einmal eine kleine Schulhoffläche oder Wiese für einfache Formen von Bewegung und Sport zur Verfügung hatte. Bei den Turnhallen war die Situation noch schlimmer; da waren es 3015 von insgesamt 3890 Gemeinden, die keine Anlage dieser Art, also auch kein "Turnzimmer", aufwiesen. Fazit: 75 % aller Volksschulen waren ohne Übungsstätte für Leibesübungen.

Inzwischen hat sich die Situation grundlegend geändert:

  • Die Zahl der Turnhallen hat sich von 1742 auf ca. 5000 erhöht;
  • Bei den Freianlagen (Fußballfelder) stieg die Zahl von 1521 auf ca. 3500, zusätzlich kommen  ca. 2000 Kleinspielfelder hinzu, wie sie bei manchen kleineren Schulen errichtet wurden;
  • Was aber ebenso zu vermerken ist, ist die Anhebung der Qualität der Anlagen (sportgerechte Ausmaße, Errichtung von Umkleideräumen, Verbesserung der Beläge, Einsatz von Pflegegeräten, etc.).

Im Laufe der Entwicklung hat sich ein reger Gedankenaustausch zwischen Industrie, Sportgeräteherstellern, den Vertretern der Schulbehörde, sowie dem Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) ergeben.

Wesentliche Ergebnisse dieser Arbeit stellen die derzeit gültigen ÖNORMEN (B 2605, B 2606, B 2608, B 2609) für Sporthallen und Sportplätze dar.
Dies bedeutet, dass die äußeren Faktoren der leibeserziehlichen Arbeit (Situierung und Konstruktion von Turnhallen, Form und Funktion von Geräten usw.) in einem hohen Maß normiert sind und ganz bestimmten Anforderungsprofilen zu entsprechen haben, wobei Fragen der Sicherheit stets ein zentraler Stellenwert eingeräumt wird.

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Sporthallen

Verbindliche Richtlinien zur Planung und zum Bau von Sporthallen sind in der ÖNORM B 2608 (Sporthallen - Richtlinien für Planung und Bau), erschienen am 1. September 1995, vorzufinden. Ausgehend von der Wahl des richtigen Standortes, werden unter anderem die einzelnen Hallentypen angeführt.

Die Sportstätten müssen sowohl die schulischen als auch außerschulischen Anforderungen erfüllen. So ist es durchaus üblich, dass "Spielhallen" oder "Dreifachhallen" im Rahmen von Schulbauprojekten errichtet werden.
Die Ausstattung von Sporthallen mit fest eingebauten und beweglichen Sportgeräten ist in der ÖNORM B 2609 (Geräteausstattung für Sporthallen - Richtlinien für Planung, Ausführung und Erhaltung) vom 1. Juli 2003 festgelegt.
Ausgehend von der Normhalle (15 m x 27 m x 5,5 m), werden Art und Anzahl der geforderten Geräte angeführt sowie deren Sicherheitsabstände festgelegt.
Um die Sicherheit der Sporttreibenden auch nach der Inbetriebnahme zu gewährleisten, werden die Sportstätten regelmäßig gewartet und überprüft.

Weiterführende Informationen darüber welche Standards und Normen im Hallenbau zu berücksichtigen sind, finden Sie hier.

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Sportplätze und Sportplatzwartung

Ebenso wie für Sporthallen sind für Freisportanlagen Normen und ÖISS-Richtlinien entstanden. Hinweise zur Planung und Ausführung von Sportfreiflächen sind z.B. in der ÖNORM B 2605 (Sportplätze - Planungsrichtlinien und Ausführungshinweise) vom 1. Dezember 2000 sowie in den ÖNORMEN B 2606 (Sportplatzbeläge) enthalten.

Die Größe einer Anlage wird einerseits von der Anzahl der Benützer und andererseits vom Kanon der Schulsportarten bestimmt.
Eine durchschnittliche Schulsportanlage besteht aus Multifunktionsplatz (z.B. 22 m x 44 m), einer 100 m-Laufbahn (3-bahnig), einer Anlage für Weitsprung, einer Kugelstoßanlage und einer Gymnastikwiese. Aus dieser Anordnung ergeben sich ca. 1600 m² Kunststoffsportfläche pro Schule.

Sportplatzwartung
Im Bundesschulbereich betreiben von ca. 550 Schulen etwa 330 eine eigene Außensportanlage. 60 % aller mittleren und höheren Schulen verfügen also über eine eigene Außensportanlage. An Fläche ist im ganzen Bundesgebiet ca. 500 000 m² Kunststoffsportboden eingebaut, wovon 98 % der Anlagen eine Oberfläche aus PU-gebundenem Gummigranulat aufweisen. Die restliche Fläche ist mit Kunststoffrasen belegt.
Um die Sicherheit und die Sportfunktionalität der Anlagen zu gewährleisten, sind die Betreiber verpflichtet, den Anlagen die erforderliche Pflege angedeihen zu lassen.
Im Bereich der Bundesschulen wird die Schulung des Pflegepersonals durch Kurse und durch Beistellung von Pflegeanleitungen verbessert.

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